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   VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196   

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VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196 (https://dejure.org/2023,21993)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.05.2023 - AN 1 E 23.196 (https://dejure.org/2023,21993)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. Mai 2023 - AN 1 E 23.196 (https://dejure.org/2023,21993)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; LlbG Art. 16; LlbG Art. 59 Abs. 1 S. 1
    Stellenbesetzungsverfahren (Akademische, Direktorin / Akademischer, Direktor, A 15), Überprüfung einer dienstlichen periodischen Beurteilung in einem Stellenbesetzungsverfahren (materielle Mängel bejaht: Angabe des Gesamturteils mit Nachkommastellen)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Über die Eignung des Bewerberfeldes kann in einem gestuften Auswahlverfahren befunden werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 23).

    Bewerber, welche die allgemeinen Ernennungsbedingungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die aus sonstigen Eignungsgründen für die Ämtervergabe nicht in Betracht kommen, können in einer ersten Auswahl ausgeschlossen und müssen somit nicht mehr in den Leistungsvergleich einbezogen werden (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 23; BVerwG, B.v. 6.4.2006 - 2 VR 2/05 - juris Rn. 7).

    Dies gilt grundsätzlich auch für Bewerber, die zwingende Vorgaben eines rechtmäßigen Anforderungsprofils nicht erfüllen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 23).

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist bei der Auswahl für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens unter mehreren Bewerbern in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen abzustellen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 21; BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 3 CE 17.2440 - juris Rn. 20; BVerfG, B.v. 17.2.2017 - 2 BvR 1558/16 - juris Rn. 8).

  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00360

    Anspruch auf Beförderung vom Akademischen Oberrat zum Akademischen Direktor

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Es sei gerichtlich bestätigt (VG Ansbach, U.v. 18.2.2016 - AN 2 K 15.00360 - juris), dass der Beförderungskriterienkatalog A 15 zulässige Grundlage für eine Beförderungsentscheidung sei und die Entscheidung nicht ausschließlich auf das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung gestützt werden müsse.

    Die Kammer folgt insoweit der Entscheidung der 2. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach (VG Ansbach, U.v. 18.2.2016 - AN 2 K 15.00360 - juris Rn. 30), wonach die Kriterien, dass in der letzten dienstlichen Beurteilung ein Gesamturteil von mindestens 14 Punkten erzielt worden sein muss und gesetzlichen Wartezeiten von derzeit drei (Art. 17 LlbG) oder vier Jahren (Art. 18 LlbG) erfüllt worden sein müssen sowie Aufgaben wahrgenommen werden müssen, die näher definierten Kriterien genügen müssen (Aufgaben mit besonderer Verantwortung, Vorgesetztentätigkeit, Forschungstätigkeit und Lehrtätigkeit), kumulativ erfüllt sein müssen, um überhaupt in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 befördert werden zu können.

    Die Kammer setzt sich mit dieser Auffassung auch nicht in Widerspruch zu einer älteren Entscheidung der 2. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach, da in dem dort entschiedenen Fall der Kläger schon nicht die Kriterien des Beförderungskriterienkatalogs A 15 erfüllte (VG Ansbach, U.v. 18.2.2016 - AN 2 K 15.00360 - juris Rn. 31) und deshalb auf die Rechtmäßigkeit eines Leistungsvergleichs gar nicht eingegangen werden musste.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Der um eine Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit erledigt sich mit der endgültigen Besetzung der Stelle (BVerwG, B.v. 15.5.2017 - 2 B 74/16 - juris Rn. 6; U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27).

    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 21 ff.; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 11).

    Belange, die nicht im Leistungsgrundsatz verankert sind, können bei der Besetzung öffentlicher Ämter nur Berücksichtigung finden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist (BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 10 ff.; BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 CE 14.1782

    Beamtenrecht Regierungsdirektor (BesGr A 15); Stellenbesetzung (Leitung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Selbst wenn die Beigeladene zu 2) ein um einen Punkt höheres Gesamturteil als der Antragsteller erzielen sollte, so erschiene gleichwohl eine Auswahl des Antragstellers als möglich, da erst bei einem Bewertungsvorsprung der Beigeladenen zu 2) von zwei Punkten eine mögliche Auswahl des Antragstellers nicht mehr in Betracht kommen dürfte (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 44).

    Dabei hat für jeden Beurteilungszeitraum erneut eine Prüfung zu erfolgen, ob die Voraussetzungen vorliegen (BayVGH, B.v. 8.4.2015 - 3 CE 14.1782 - juris Rn. 34 und 36).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Daraus folgt der Anspruch eines Beförderungsbewerbers auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Entscheidung über seine Bewerbung (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 21 ff.; BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 11).

    Aufgrund der Verfahrensabhängigkeit des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden subjektiven Rechts und der Garantie von Art. 19 Abs. 4 GG sind die Verwaltungsgerichte bei der Auslegung und Anwendung des § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO in beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitigkeiten gehalten, den Erfordernissen eines effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren besonders Rechnung zu tragen (BVerfG, B.v. 29.7.2003 - 2 BvR 311/03 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 21.07.2020 - 6 CE 20.1191

    Übernahme von Tarifbeschäftigten in das Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Dies steht jedoch in Widerspruch zu der einschlägigen Rechtsprechung, wonach die rein rechnerische Ermittlung des Gesamturteils ohne eine entsprechenden Rechtsgrundlage unzulässig ist (BayVGH, B.v. 21.6.2020 - 6 CE 20.1191 - juris Rn. 16; VG Bayreuth, U.v. 21.12.2021 - B 5 K 20.1310 - juris Rn. 31; VG Ansbach, U.v. 4.5.2021 - AN 1 K 20.02814 - juris Rn. 81).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Maßgeblich hierfür ist primär das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).
  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Der Streitwert beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG und beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge zuzüglich der jährlichen Sonderzahlung (86.383,31 EUR) des von dem Antragsteller angestrebten Amtes der Besoldungsgruppe A 15, Stufe 10 (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 - juris Rn. 39; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 3 CE 14.377

    Beamtenrecht; Fachhochschullehrer an FHVR; Dienstpostenbesetzung (BesGr. A 13/A

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Das gilt insbesondere für das die Beurteilungen abschließende Gesamturteil (BVerwG, U.v. 27.2.2003 - 2 C 16/02 - juris Rn. 13; BayVGH, B.v. 14.8.2014 - 3 CE 14.377 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

    Auszug aus VG Ansbach, 08.05.2023 - AN 1 E 23.196
    Der Streitwert beruht auf §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG und beträgt danach 1/4 der für ein Kalenderjahr zu zahlenden Bezüge zuzüglich der jährlichen Sonderzahlung (86.383,31 EUR) des von dem Antragsteller angestrebten Amtes der Besoldungsgruppe A 15, Stufe 10 (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 - juris Rn. 39; B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 7.99

    Dienstliche Beurteilung, Richtlinien über -; -, von der Richtlinie abweichende

  • VG München, 10.08.2021 - M 5 E 21.1670

    Bewerberauswahl rechtswidrig wegen mangelndem Vergleich der dienstlichen

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 3 CE 17.2440

    Kriterien für die Auswahlentscheidung im Rahmen einer Stellenbesetzung

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • VG Bayreuth, 29.01.2021 - B 5 E 20.1419

    Konkurrenteneilverfahren, Förderlicher Dienstposten, Festlegung und Dokumentation

  • VG Ansbach, 04.05.2021 - AN 1 K 20.02814

    Überprüfung einer periodischen dienstlichen Beurteilung

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 3 CE 19.2457

    Kein Anspruch auf Festsetzung eines bestimmten konstitutiven Anforderungsprofils

  • VGH Bayern, 05.08.2014 - 3 CE 14.771

    Heranziehung dienstlicher Beurteilungen bei Stellenbesetzung - Vollziehung einer

  • VG Bayreuth, 21.12.2021 - B 5 K 20.1310

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch, unterbliebene Beförderung, mangelnde

  • BVerfG, 17.02.2017 - 2 BvR 1558/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle eines

  • VGH Bayern, 05.01.2012 - 7 CE 11.1432

    Berufung für Professur; Auswahlentscheidung; Anforderungsprofil

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

  • BVerwG, 15.05.2017 - 2 B 74.16

    Feststellungsbegehren betreffend eine rechtswidrige Beförderungsentscheidung

  • BVerfG, 26.11.2010 - 2 BvR 2435/10

    Zu den Maßgaben des Art 33 Abs 2 GG hinsichtlich der Fassung des

  • VGH Bayern, 04.02.2015 - 6 CE 14.2477

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; Beförderungsdienstposten;

  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VG Bayreuth, 22.09.2023 - B 5 E 23.624

    Konkurrentenstreit, Fehlende Verwendungseignung, Gleiche Beurteilung im höheren

    Der Streitwert in einem beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren, das auf die vorläufige Freihaltung der zu besetzenden Beförderungsstelle durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gerichtet ist, beträgt - wie bei einer auf Neuverbescheidung des Beförderungsbegehrens gerichteten Hauptsacheklage - ein Viertel der für ein Kalenderjahr in dem angestrebten Amt nach Maßgabe von § 52 Abs. 6 Sätze 1 bis 3 GKG zu zahlenden Bezüge, wobei auch die Jahressonderzahlung nach Art. 82 ff. BayBesG anteilig zu berücksichtigen ist (vgl. BayVGH, B.v. 03.07.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 26; VG Ansbach, B.v. 08.05.2023 - AN 1 E 23.196 - juris Rn. 138; s.a. BT-Drs. 17/11471, S. 246), d.h. hier ein Viertel von 80.571,65 EUR.
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